Montag, 09.04.2018:

 

 

Aufgrund der ASP- Gefahr nehmen die Schlachthöfe Vilshofen und Passau keine Proben mehr an.

Ab 09.04. können die Proben bei der Cs- Messstation in Albersdorf, Eireiner Schos abgegeben werden.

Tel. 08541/ 911069 bzw. 08541/ 5407

 

oder bei Veterinäramt Passau, Passauerstrasse 31, 94081 Fürstenzell

(vorher anrufen 0851 397 610)

 

Wildschweinmonitoring Untersuchungsauftrag Seite 1
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Wildschweinmonitoring Untersuchungsauftrag Seite 2
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27.Juni 2017:                                                              Afrikanische Schweinepest in Tschechien festgestellt

Afrikanische Schweinepest - Feststellung bei einem Wildschwein in der Tschechischen Republik - Umsetzung der Hineise der Regierung v. NB vom 29.06.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Afrikanischen Schweinepest (ASP) wurde am 27.06.2017 erstmals in der Tschechischen Republik (direktes Nachbarland von Deutschland) bei Wildschweinen nachgewiesen (siehe beiliegende Karte).

Die Schwarzwildstrecke hat sich in nahezu allen Landkreisen in den letzten 12 Jahren vervielfacht.

Im Landkreis Passau liegen folgende Schwarzwildstrecken vor: 2006 (62 Stück), 2007 (161 Stück), 2008 (201 Stück), 2009 (94 Stück), 2010 (225 Stück), 2011 (96 Stück), 2012 (327 Stück), 2013 (283 Stück), 2014 (273 Stück), 2015 (321 Stück), 2016 (140 Stück).

Ein kurzzeitiges Absinken der Strecke, wie z.B. in den Jahren 2009, 2011 und 2016 steht diesem Trend nicht entgegen. Schwarzwild wir beinahe in alle kreisangehörigen Gemeindebereichen festgestellt und schwerpunktmäßig in den Gemeinden Untergriesbach, Vilshofen an der Donau, Neuburg am Inn und Fürstenzell bejagt.

Da die Afrikanischen Schweinepest stetig und aktuell sogar sprunghaft näherkommt, weisen wir auf die Einhaltung der, im beigefügten Info-Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz  vom 28.06.2017, aufgeführten Maßnahmen hin, um eine Einschleppung von ASP nach Deutschland zu vermeiden.

Insbesondere sind zu vermeiden

-          Illegales Verfüttern und unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen. Insbesondere zur Entsorgung von Teilen des Schwarzwilds, von Raubwild, von Unfallwild und sonstigen Tieren (Biber, Katzen etc.) wurden im Landkreis Passau sechs Sammelstellen für Wildtierabfälle eingerichtet. Diese Sammelstellen sollten von den Jägern (gerade in der jetzigen Situation) verantwortungsvoll und konsequent genutzt werden.

-          krank angesprochenes Schwarzwild sollten verstärkt untersucht und an die zuständige Veterinärbehörde und an die Untere Jagdbehörde gemeldet werden (auch erhöhte Fallwildzahlen an Schwarzwild).

-          Hygienemaßnahmen sind im Umgang mit Aufbruch von Schwarzwild verstärkt zu beachten, eventuell Desinfektion vor Ort.

-          Vermeidung des direkten Kontakts vom Jäger zum Hausschwein (Beachtung der Bestandshygienemaßnahmen).

Des weiteren wird ausdrücklich auf die Gefahr der Einschleppung von ASP durch die Einfuhr von Wildbret und toten Trophäen hingewiesen.

 Die Jäger werden gebeten, die vorstehenden Maßnahmen zu beachten und entsprechend verantwortungsvoll zu handeln.

 

Mit freundlichen Grüßen

 Fürlinger, Verwaltungsamtsrat

 Tel: 0851/397-217; Fax: 0851/490595217

Landratsamt Passau, SG 41, Domplatz 11, 94032 Passau

Karte Europa mit Afr. Schweinepest
Map_ASF_2017-06-28_9-15 mit Tschechien.j[...]
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Info Schreiben ASP- Koordinierungsstelle
Info-Schreiben_ASP-Koordinierungskreis_2[...]
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Schreiben von unterer Jagdbehörde Passau, Hr. Walter Fürlinger
Afrikanische Schweinepest.pdf
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Aktuelles zu Schwarzwild vom 30.11.2015

30.11.2015:

Mitteilung von Helene Bauer, Leitende Ministerialrätin,

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem die Dienstbesprechungen nun mit allen nachgeordneten Jagdbe-hörden abgeschlossen sind, darf ich mich nochmals für die konstruktiven Beiträge bedanken, die auch in unsere Arbeit einfließen werden.
Schwerpunkt war das Maßnahmenpaket Schwarzwild, das Herr Staatsminis-ter Helmut Brunner im Mai 2015 veröffentlicht hat.
Ergänzend zu den Besprechungen übersenden wir - so wie von Ihnen ge-wünscht - die Präsentationen.
Zum einen bitte ich Sie nochmals, beim Thema Kirrung auf ordnungsgemä-ßen und achtsamen Umgang sowie konsequente Einhaltung der Vorgaben hinzuwirken.

Zum anderen sind die rechtlich zulässigen Möglichkeiten im Rahmen der Schwarzwildbejagung auszuschöpfen. Dazu zählen auf Wunsch der Be-troffenen vor Ort auch eine Jagdzeitverlängerung sowie die Installation von Fangeinrichtungen.
Am besten kann das Ziel überhöhte Schwarzwildbestände zu reduzieren, dadurch erreicht werden, dass alle Betroffenen zusammenwirken, insbeson-dere durch Bildung von Schwarzwild-Arbeitskreisen zur Entwicklung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Bejagungskonzepts. Dazu wird das StMELF allen Beteiligten im Wildtierportal mittels der sogenannten Bür-gerplattform ab Ende Januar 2016 eine moderne web-basierte Daten- und Kommunikationsplattform kostenfrei zur Verfügung stellen.
Ich darf Sie in diesem Zusammenhang bitten, das Angebot der Landesanstalt für Landwirtschaft zu Veranstaltungen vor Ort gemeinsam mit Jägern und Landwirten aktiv aufzugreifen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Helene Bauer
Leitende Ministerialrätin

 

Bayr. Landeskriminalamt: Auszug Präsentation Schwarzwild-Expertenhearing Sachgebiet 207 - Waffen
Thema: Nachtzielgeräte
Kurzfassung Stiefelvortrag 2014.pdf
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Richtiges Kirren von Schwarzwild
SW_Kirrung_.pdf
PDF-Dokument [339.8 KB]
Schwarzwild- Saufang
SW_Saufang.pdf
PDF-Dokument [252.3 KB]
Schwarzwild- Schonzeitverkürzung
SW_Schonzeitverkürzung.pdf
PDF-Dokument [435.7 KB]

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